Unsere Hl. Firmung

für die Pfarreiengemeinschaft Bärnau-Hohenthan-Schwarzenbach

feiern wir

am Samstag, 13. Juli 2024

in der Stadtpfarrkirche Bärnau.

Firmspender ist Weihbischof Dr. Josef Graf

 

 

 

Warum feiern wir überhaupt Firmung?

Wirklich und wahrhaftig ein Christ zu sein braucht eine bewusste und persönliche Entscheidung zum Leben aus dem Glauben und zum Leben in der Pfarrgemeinde. Der Empfang des Sakramentes der Firmung soll dafür ein wichtiger Schritt sein. Diese Entscheidung sollte von den Firmbewerbern, freiwillig, gern und aus echtem Anliegen heraus getroffen werden. Mit der Firmung ist der Weg zur Aufnahme in die Kirche, der mit der Taufe begonnen hat und in der Erstkommunion fortgesetzt worden ist, äußerlich abgeschlossen. Somit sind die Firmlinge als "erwachsene" Christen ebenfalls mitverantwortlich für das Leben in unseren Pfarrgemeinden und für die Verwirklichung des Christseins in allen Bereichen des täglichen Lebens.

 

 

Wer wird gefirmt?

Gefirmt werden alle Jugendlichen der 5., 6. und 7. Jahrgangsstufe.

In diesem Jahr erwarten wir ca. 55 Firmbewerber und - bewerberinnen.

 

 

Wer kann Firmpate werden?

Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt. (CIC 1983, can. 892)

Damit jemand den Patendienst ausüben darf, muss er folgende Vorraussetzungen erfüllen (CIC 1983, can. 893 §1):

1) er muss vom Firmling selbst bzw. von dessen Eltern dazu bestimmt sein

2) er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben

3) er muss katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben

4) er muss ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht

(vgl. CIC 1983, can 874 §1)

Diesen Dienst der Firmpatenschaft soll möglichst die gleiche Person übernehmen, die den Taufpatendienst wahrgenommen hat.

Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.

Brief an die Firmpaten